Grundrente

Grundrente
Grụnd|ren|te 〈f. 19
1. Preis für die Bodennutzung
2. Einkommen aus Bodenbesitz unter Abzug der bei Bebauung anfallenden Löhne u. des Zinses für das investierte Kapital

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Grụnd|ren|te, die:
1. aus dem Eigentum an Land, Boden bezogenes Einkommen.
2. Mindestrente, die allen Rentner(inne)n gleichermaßen zukommen soll:
eine staatlich finanzierte, steuerfinanzierte G.

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Grundrente,
 
Bodenrente, Wirtschaftstheorie: das auf dem Eigentum an Grund und Boden beruhende Einkommen (Besitzeinkommen); es kann Rente des land- und forstwirtschaftlich genutzten Bodens, des Bergwerkbodens (Bergwerksrente) oder des (vorwiegend städtischen) Baugrundes sein (städtische Grundrente).
 
Um die wissenschaftliche Erklärung der Grundrente haben sich besonders D. Ricardo und J. H. von Thünen verdient gemacht. Nach Ricardo ist die Grundrente die Vergütung für die Benutzung der »unzerstörbaren Kräfte der Natur«; sie ist Differenzialrente, d. h., nur die begünstigten Böden werfen eine Rente ab, während der Grenzboden (der schlechteste Boden), der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch bebaut wird, rentelos bleibt. Da Böden verschiedener Qualität vorhanden sind, wird bei einer Bevölkerungszunahme erst dann Boden zweiter Qualität bearbeitet, wenn der gesunkene Grenzertrag (Ertragsgesetz) der Arbeit auf dem Boden der ersten Qualität dem Maximum des Durchschnittsertrages der Arbeit auf dem Boden zweiter Qualität gleich geworden ist. Die Inhaber der besseren Böden beziehen dann eine Fruchtbarkeits- oder Bonitätsrente. Nach Ricardo ist die Grundrente keine Preisursache, sondern eine Preisfolge, da sie nur auf denjenigen Böden entsteht, deren Produktionskosten unter den durch die Produktionskosten auf dem Grenzboden bestimmten Preisen liegen. Von Thünen vervollständigt die Grundrententheorie durch die Analyse der Lagerente: Der marktnahe Boden wirft gegenüber dem marktferneren eine Differenzialrente der Lage ab. Ferner untersucht von Thünen als dritte Grundrentenart die Intensitätsrente: Auch bei überall gleich gutem Boden und gleicher Marktnähe entsteht bei knappem Boden eine Grundrente, und zwar wenn die Bebauung so intensiv erfolgt, dass der Grenzertrag hinter dem Durchschnittsertrag der Arbeit zurückbleibt. Diese Intensitätsrente fällt bei allen Bodeneigentümern an.
 
Wirtschafts- und sozialpolitisch bildet die Grundrente ein Sonderproblem der Vermögens- und Einkommensverteilung. Man unterstellt, dass eine Vermehrung der Bevölkerung im Allgemeinen zu einer Erhöhung der Grundrente führt. Daher wurde immer wieder die Wegsteuerung der Grundrente oder zumindest ihres Zuwachses gefordert (Bodenpolitik, Bodenreform, Bodenwertzuwachssteuer).
 
 
M. Ziercke: Faktorpreisbildung III: Rente, Bodenpreise, in: Hwb. der Wirtschaftswiss., hg. v. W. Albers u. a., Bd. 2 (1980).
 

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Grụnd|ren|te, die: 1. aus dem Eigentum an Land, Boden bezogenes Einkommen. 2. Mindestrente, auf die Bezieher von Kriegsopferrenten einen Anspruch haben.

Universal-Lexikon. 2012.

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